Das Erbbaurecht ist ein befristetes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu bauen und zu nutzen. Der Erbbauzins ist eine jährliche Zahlung, die der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer für das Nutzungsrecht am Grundstück zu leisten hat. Die Höhe des Erbbauzinses wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und beträgt in der Regel zwei bis fünf Prozent des Grundstückswertes. Der Erbbauzins kann alle drei Jahre angepasst werden, d.h. die Zahlung wird alle drei Jahre neu berechnet. Es ist auch möglich, Indexverträge mit Inflationsausgleich abzuschließen, um den Erbbauzins an die Inflation anzupassen. Darin werden auch alle weiteren Einzelheiten festgehalten und anschließend notariell beurkundet. Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 99 Jahre, kann aber auch individuell vereinbart werden.
Schließlich kann die Verpachtung auch dazu beitragen, das Grundstück zu schützen und vor dem Verfall zu bewahren. Wenn ein Grundstück ungenutzt bleibt, besteht die Gefahr, dass es vernachlässigt wird und an Wert verliert. Durch die Verpachtung kann der Eigentümer sicherstellen, dass das Grundstück genutzt und gepflegt wird, was dazu beitragen kann, den Wert des Grundstücks langfristig zu erhalten oder sogar zu steigern.
Der größte Vorteil beim Kauf einer Immobilie auf einem Erbbaugrundstück besteht darin, dass die Finanzierung des Grundstückspreises entfällt. Bei einem „normalen“ Hauskauf - also dem Kauf von Gebäude und Grundstück - kann der im Preis enthaltene Grundstücksanteil leicht ein Viertel und mehr ausmachen. So können sich auch Menschen mit kleinem Eigenkapital den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen.
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